Bauanzeigen

Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 12 qm, Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20 qm usw. - § 26, Abs.1, oö.BauO.1994)
Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig

  • Ing. Markus Wimmer (Bürgermeister, ÖVP, Verwaltungsangestellter, Bauamt & Bürgerservice)