Antrag auf Energieförderung

Fördergegenstand:

Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Hackgut oder Pellets Feuerungsanlagen


Es werden 15% des Anschaffungswertes samt Arbeits- und Planungskosten als Zuschuss gewährt.

Max. jedoch einmal € 500,00 je Haushalt/Objekt/Anlage.

Ein schriftlicher Antrag samt Rechnungen und Zahlungsbestätigungen ist am Gemeindeamt zu stellen.


Zuständig

Formulare