Gemeinde Suben
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Fördergegenstand:
Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Hackgut oder Pellets Feuerungsanlagen
Es werden 15% des Anschaffungswertes samt Arbeits- und Planungskosten als Zuschuss gewährt.
Max. jedoch einmal € 500,00 je Haushalt/Objekt/Anlage.
Ein schriftlicher Antrag samt Rechnungen und Zahlungsbestätigungen ist am Gemeindeamt zu stellen.