Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert, der vom Finanzamt festgelegt wird. Auf Grund dessen wird vom Finanzamt der Grundsteuermessbetrag festgelegt und vorgeschrieben.
Der Messbetrag wird mit einem Hebesatz von 500% multipliziert.


Die Jahresgrundsteuer wird ab einem Betrag von € 100,- vierteljährlich vorgeschrieben. Bis € 100,- wird sie einmal jährlich vorgeschrieben.