Das neue OÖ Hundehaltegesetz
Seit 01. Dezember 2024 ist das OÖ Hundehaltegesetz 2024 in Kraft.
Folgende Unterlagen benötigen wir bei der Anmeldung:
- Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank (Chipregistrierung)
- Allgemeine Sachkunde (Ist VOR Beginn der Hundehaltung zu absolvieren)
- Versicherungsbestätigung mind. € 725.000,00 (Änderungen sind der Gemeinde binnen 4 Wochen bekanntzugeben)
- Heimtierpass/Heimtierausweis
- Bestätigung über Größe und Gewicht des Hundes (Tierarzt)
- Alltagstauglichkeitsprüfung bei Hunden mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg. Unabhängig davon bei Hunden spezieller Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu bzw. deren Kreuzungen)
Gültig nur für Hunde, die ab dem 01.12.2024 angemeldet werden und nicht unter die Kategorie "spezielle Rassen" fallen. Für Bullterrier, American Staffordshire Errier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu bzw. deren Kreuzungen, die vor dem 01.12.2024 angemeldet wurden, ist eine Bestätigung über die Absolvierung einer Alltagstauglichkeitsprüfung nachzureichen.
Für Hunde spezieller Rassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu bzw. deren Kreuzungen) gilt grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.
Weitere Infos finden Sie auf der neuen Homepage: https://hundehaltung-ooe.at/.
Info Land OÖ: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/538095.htm